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   BGH, 25.05.2022 - VIII ZB 65/21   

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https://dejure.org/2022,14725
BGH, 25.05.2022 - VIII ZB 65/21 (https://dejure.org/2022,14725)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2022 - VIII ZB 65/21 (https://dejure.org/2022,14725)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - VIII ZB 65/21 (https://dejure.org/2022,14725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, GKG (Anlage 1), Anlage 2 zum GKG, § 22 Abs. 1 Satz 1, § 29 Nr. 1 GKG, § 25 Abs. 2 Satz 3 KostVfg, § 66 GKG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.2021 - IX ZR 93/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Gerichtskosten

    Auszug aus BGH, 25.05.2022 - VIII ZB 65/21
    Über diese entscheidet gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG auch beim Bundesgerichtshof der Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - IX ZR 93/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - KZB 65/23

    Stützen der Erinnerung nur auf eine Verletzung des Kostenrechts

    b) Die Kostenansätze sind auch richtig (vgl. zur Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen worden ist, GKG KV Nr. 1820 sowie BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - VIII ZB 65/21, juris Rn. 5; und zu den beiden weiteren Beschlüssen GKG KV Nr. 1826 sowie Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 127 Rn. 72).
  • BGH, 30.01.2024 - KZB 66/23
    b) Die Kostenansätze sind auch richtig (vgl. zur Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen worden ist, GKG KV Nr. 1820 sowie BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - VIII ZB 65/21, juris Rn. 5; und zu den beiden weiteren Beschlüssen GKG KV Nr. 1826 sowie Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 127 Rn. 72).
  • BGH, 30.01.2024 - KZB 67/23
    b) Die Kostenansätze sind auch richtig (vgl. zur Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen worden ist, GKG KV Nr. 1820 sowie BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - VIII ZB 65/21, juris Rn. 5; und zu den beiden weiteren Beschlüssen GKG KV Nr. 1826 sowie Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 127 Rn. 72).
  • BGH, 22.08.2023 - VIII ZB 25/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Insbesondere bedarf die dem Beschwerdeführer übersandte Kostenanforderung, für welche nicht der Richter, sondern der Kostenbeamte zuständig ist (vgl. BeckOK-Kostenrecht/Dörndorfer, Stand: 1. Juli 2023, § 19 GKG Rn. 1 mwN), entgegen der vom Beschwerdeführer vertretenen Ansicht keiner Unterschrift, da sie automationsgestützt erstellt wurde (vgl. § 25 Abs. 2 Satz 3 KostVfg; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - VIII ZB 65/21, juris Rn. 5).
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